Bericht
Obergrenzen für lokale Wahlkampfspenden
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Obergrenzen für Wahlkampfspenden ein legitimes Mittel sind, „um mit der Realität oder dem Anschein von Korruption umzugehen, die einem System innewohnt, das unbegrenzte finanzielle Spenden erlaubt“. Obergrenzen für Wahlkampfspenden helfen sicherzustellen, dass Kandidaten bei der Finanzierung ihrer Kampagnen nicht zu sehr auf einige wenige reiche Spender angewiesen sind. Mit einer Obergrenze für Einzelspenden müssen Kandidaten auch eine breitere Basis kleinerer Spenden aufbauen, um erfolgreich zu sein. Bis 2014 hatten die Bundesregierung und 38 Bundesstaaten Obergrenzen für Wahlkampfspenden erlassen. 34 Bundesstaaten haben zudem Obergrenzen für lokale Wahlkampfspenden erlassen.