Bericht
Wählen hinter Gittern
Niemandem sollte das Wahlrecht verwehrt werden – insbesondere nicht denjenigen, die im Gefängnis sitzen, ohne jemals wegen eines Verbrechens verurteilt worden zu sein. Bezirksschreiber müssen Pläne erstellen und unterstützen, um sie mit dem Büro des Bezirkssheriffs abzustimmen, damit Wahlberechtigte die Möglichkeit erhalten, wählen zu dürfen. Dieser Bericht hat versucht, festzustellen, wie gut diese Regel umgesetzt wurde, mit dem Ziel, bewährte Praktiken und Mängel in der aktuellen Praxis aufzuzeigen.