Pressemitteilung
New Report: How to Unlock Fair Voting Maps with Independent Commissions
Kampagne
Common Cause hat den Kampf um die Umsetzung einer wichtigen Reform angeführt, die dem Gerrymandering in mehreren Staaten ein Ende gesetzt hat. Demokratieaktivisten haben sich durch Volksinitiativen und Gesetze erfolgreich für die Schaffung unabhängiger Bürgerkommissionen zur Neuaufteilung der Wahlkreise eingesetzt. Diese Reform nimmt den Gesetzgebern die Macht, Wahlkreise festzulegen, und überträgt sie den einfachen Amerikanern.
Das Schlüsselelement dieser Kommissionen ist, dass politische Insider von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Dadurch wird der offensichtliche Interessenkonflikt eliminiert, der entsteht, wenn gewählte Amtsträger oder ihnen nahestehende Personen Wahlkreise festlegen. In allen unten aufgeführten Kommissionsstaaten mit Ausnahme von Utah haben die Kommissare – und nicht die Gesetzgeber – das letzte Wort bei der Genehmigung von Wahlkreisen. In allen Kommissionsstaaten mit Ausnahme von Alaska und Utah sind die Kommissionen zu gleichen Teilen mit Demokraten und Republikanern besetzt. In sieben Staaten gibt es unabhängige Kommissionen, die auf parteipolitisches Gleichgewicht ausgelegt sind und in denen die Kommissare die höchste Autorität bei der Genehmigung von Wahlkreisen haben. Dazu gehören: Arizona, Kalifornien, Colorado, Idaho, Michigan, Montana und Washington.
Unabhängige Kommission ohne parteipolitisches Gleichgewicht. Nur staatliche Wahlkreise.
5 Mitglieder: Der Gouverneur wählt 2, die Mehrheitsführer der gesetzgebenden Versammlung wählen jeweils 1, der oberste Richter wählt 1. Nur staatliche gesetzgebende Wahlkreise.
Unabhängige Kommission mit parteipolitischer Ausgewogenheit. Kongress- und Landtagswahlkreise.
5 Mitglieder: 2 Demokraten, 2 Republikaner, 1 Vorsitzender, der keiner der beiden großen Parteien angehört, wird von den ersten 4 ausgewählt. Die Mehrheits- und Minderheitsführer der gesetzgebenden Körperschaften wählen jeweils einen aus dem Pool aus, der von der überparteilichen Kommission für Berufungsgerichtsernennungen erstellt wurde.
Unabhängige Kommission mit parteipolitischer Ausgewogenheit. Kongress- und Landtagswahlkreise.
14 Mitglieder: 5 Demokraten, 5 Republikaner, 4 ohne Zugehörigkeit zu einer der beiden großen Parteien. Mehrheits- und Minderheitsführer im Parlament können nur Bewerber aus einem Pool streichen, der vom überparteilichen Rechnungsprüfungsamt des Staates ausgewählt wird. Die ersten 8 werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, die letzten 6 von den ersten 8.
California Common Cause war führend in der Koalition, die im Jahr 2008 den Vorschlag 11 erarbeitete und verabschiedete, eine Bürgerkommission zur Festlegung staatlicher Wahlkreise einzurichten, und im Jahr 2010 den Vorschlag 20 verabschiedete, die Wahlkreise für den Kongress in ihr Mandat aufzunehmen.
Unabhängige Kommissionen mit parteipolitischem Gleichgewicht. Eine Kommission für Kongresswahlbezirke und eine für die Wahlbezirke der Bundesstaatsparlamente.
12 Mitglieder, 4 Demokraten, 4 Republikaner, 4 Parteilose. Ein Richtergremium engt den Bewerberpool ein. 6 (2 Ds-2 Rs-2 Us) werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Jeder gesetzgebende Führer wählt 10 Bewerber aus seiner Partei aus. Die Richter wählen nach dem Zufallsprinzip 2 Ds und 2 Rs aus den Listen der Gesetzgeber und 2 Us aus dem verbleibenden Pool aus.
Die Änderungsanträge Y und Z wurden 2018 dank jahrzehntelanger Arbeit – angeführt von Colorado Common Cause – verabschiedet, um den Grundstein für eine Neugliederungsreform zu legen. Diese Initiativen schufen unabhängige Neugliederungskommissionen, die sich aus einfachen Einwohnern Colorados zusammensetzen – nicht aus Politikern.
Unabhängige Kommission mit parteipolitischer Ausgewogenheit. Kongress- und Landtagswahlkreise.
6 Mitglieder: 3 Demokraten, 3 Republikaner. Die Mehrheits- und Minderheitsführer der gesetzgebenden Körperschaften wählen jeweils einen Abgeordneten und die Vorsitzenden jeder großen Partei wählen jeweils einen Abgeordneten.
Unabhängige Kommission mit parteipolitischer Ausgewogenheit. Kongress- und Landtagswahlkreise.
13 Mitglieder: 4 Demokraten, 4 Republikaner, 5 ohne Zugehörigkeit zu einer der beiden großen Parteien. Offene Bewerbung und SOS schickt Bewerbungen per Post an zufällig ausgewählte Wähler. SOS entfernt nicht teilnahmeberechtigte Bewerber und wählt dann nach dem Zufallsprinzip aus den teilnahmeberechtigten Bewerbern aus.
Unabhängige Kommission mit parteipolitischer Ausgewogenheit. Kongress- und Landtagswahlkreise.
5 Mitglieder: 2 Demokraten, 2 Republikaner, 1 Vorsitzender, der keiner der beiden großen Parteien angehört, wird von den ersten 4 ausgewählt. Die Mehrheits- und Minderheitsführer der gesetzgebenden Körperschaften wählen jeweils einen.
Beratende Kommission ohne parteipolitisches Gleichgewicht. Kongress- und Landtagswahlkreise.
7 Mitglieder: eins wird vom Gouverneur gewählt, eins wird von jedem Mehrheits- und Minderheitsführer der gesetzgebenden Versammlung gewählt, ein unabhängiger Wähler wird gemeinsam von den Mehrheitsführern der gesetzgebenden Versammlung gewählt und ein unabhängiger Wähler wird gemeinsam von den Minderheitsführern der gesetzgebenden Versammlung gewählt. Die gesetzgebende Versammlung muss die Karten genehmigen.
Unabhängige Kommission mit parteipolitischer Ausgewogenheit. Kongress- und Landtagswahlkreise.
5 Mitglieder: 2 Demokraten, 2 Republikaner, 1 nicht stimmberechtigter Vorsitzender, der keiner der beiden großen Parteien angehört, wird von den ersten 4 ausgewählt. Die Mehrheits- und Minderheitsführer der gesetzgebenden Körperschaften wählen jeweils einen.
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