Pressemitteilung
Gruppen für offene Regierung begrüßen die Gesetzgebung des Senats zu öffentlichen Aufzeichnungen und bezeichnen sie als starke Reform
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BOSTON – 28. Januar 2016 – Der Senat des Staates Massachusetts hat heute einen Gesetzesentwurf zur Reform des Gesetzes über öffentliche Aufzeichnungen in Massachusetts verabschiedet und für nächste Woche eine Abstimmung zu diesem Thema angekündigt. Die Open-Government-Gruppen, die den Lenkungsausschuss der Massachusetts Freedom of Information Alliance bilden, lobten die Reform und forderten eine rasche Verabschiedung. Der neue Gesetzesentwurf, der heute vom Haushaltsausschuss des Senats verabschiedet wurde, folgt auf die Verabschiedung eines viel schwächeren Gesetzesentwurfs im Repräsentantenhaus im vergangenen November.
Der Gesetzesentwurf würde den Gerichten die Möglichkeit geben, das Gesetz durchzusetzen, indem sie denjenigen, denen der Zugang zu öffentlichen Unterlagen zu Unrecht verweigert wurde, Anwaltskosten zusprechen. Damit würde Massachusetts mit 47 anderen Bundesstaaten in Einklang gebracht. Er würde strenge Grenzen dafür setzen, wie viel staatliche Behörden für Informationen zu öffentlichen Unterlagen verlangen können, und angemessene Zeitrahmen für die Beantwortung von Anfragen zu öffentlichen Unterlagen festlegen.
„Der Senatsentwurf ist sehr stark“, sagte Pam Wilmot, Geschäftsführerin von Common Cause Massachusetts. „Er wird die Ziele erreichen, für die wir gekämpft haben, wie die Eindämmung unverschämter Gebühren für öffentliche Unterlagen und die Durchsetzung des Gesetzes mit den nötigen Nachdruck. Wenn er so verabschiedet wird, wird Massachusetts nicht länger eines der schlimmsten öffentlichen Unterlagengesetze des Landes haben. Aber es ist entscheidend, dass der Entwurf nicht im Plenum oder im Vermittlungsausschuss verwässert wird.“
Dutzende Organisationen haben sich in diesem Jahr für eine umfassende Reform des Gesetzes über öffentliche Aufzeichnungen ausgesprochen. Sie sind der Meinung, das Gesetz sei schwach und müsse an das digitale Zeitalter angepasst werden, da es seit 1973 nicht mehr wesentlich geändert worden sei.