Führung
Wählen nach einem Hurrikan
Im Falle eines Hurrikans Wahlteilung stellt auf seiner Website normalerweise spezifische Informationen zu diesem Sturm zur Verfügung, damit die betroffenen Wähler ihre Optionen kennen.
Die meisten Fragen der Wähler nach einem Sturm können durch Kontaktaufnahme mit dem Wahlleiter Ihres Landkreises geklärt werden. Wähler finden die Informationen zum Wahlleiter ihres Landkreises hier: https://dos.elections.myflorida.com/supervisors/
1) Muss ich meine Wählerregistrierungsadresse ändern?
Das kommt darauf an. Ihre Wählerregistrierungsadresse sollte Ihr aktueller legaler ständiger Wohnsitz sein.
- Wenn Sie aufgrund eines Hurrikans oder aus einem anderen Grund vorübergehend umgezogen sind, aber beabsichtigen, an Ihren ständigen Wohnsitz zurückzukehren, bleibt Ihre Wählerregistrierungsadresse unverändert.
- Wenn Sie nicht beabsichtigen, an Ihren bisherigen Wohnsitz zurückzukehren, sollten Sie Ihre Wählerregistrierungsadresse auf Ihren neuen Wohnort aktualisieren (als Wohnsitz für Wahlzwecke gilt in Florida der Ort, den eine Person für die Wählerregistrierung als ihren ständigen Wohnsitz annimmt, auch wenn sie nicht weiß, wie lange sie in Zukunft an diesem Ort wohnen wird).
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Ihre Wahladresse ändern müssen, Kontaktieren Sie den Wahlleiter Ihres Bezirks um nach Ihrer spezifischen Situation zu fragen.
Wenn Sie Ihre Wahladresse ändern müssen, gibt es dafür keine Frist. Wenn Sie im Bundesstaat Florida als Wähler registriert sind, können Sie Ihre Wählerregistrierungsadresse jederzeit aktualisieren, auch im Wahllokal während der vorzeitigen Stimmabgabe in Ihrem Wohnbezirk oder am Wahltag am Wahllokal Ihres aktuellen Wohnsitzes. Um es einfacher zu machen, können Sie Ihre Adresse ändern, bevor Sie zum Wahllokal gehen, indem Sie Rufen Sie das Wahlamt Ihres Bezirks an oder mithilfe des Online-Tools auf der Website des Wahlleiters.
2) Kann ich mir einen Briefwahlzettel an meinen vorübergehenden Aufenthaltsort schicken lassen?
Ja! Briefwahlzettel können nicht weitergeleitet werden. Daher ist es wichtig, dass Sie sie an einen Ort schicken, an dem Sie derzeit Post empfangen können.
Wenn Sie Ihren Stimmzettel an eine temporäre Adresse schicken lassen müssen, die der Wahlleiter noch nicht in seinen Unterlagen hat (z. B. an einen anderen Ort als Ihren regulären Wohnsitz oder Ihre reguläre Postanschrift), benutze dies bilden einen unterschriebenen schriftlichen Antrag einzureichen und ihn per Post oder E-Mail an das Wahlamt Ihres Bezirks zu senden.
In einigen Fällen kann die Regierung nach einem schweren Sturm auf die Anforderung eines unterschriebenen schriftlichen Antrags verzichten, um Ihren Stimmzettel an eine andere Adresse schicken zu lassen. Wenn Sie von einem Sturm betroffen sind, rufen Sie an Ihr Bezirkswahlleiter um mehr über Ihre Möglichkeiten zur Briefwahl zu erfahren.
Denken Sie daran, Ihren Briefwahlzettel mindestens 12 Tage vor dem Wahltag anzufordern. Wenn Sie diese Frist versäumen, müssen Sie den Wahlzettel für diese Wahl im Bezirkswahlbüro abholen und eidesstattliche Erklärung zur Notfallentschuldigung kann erforderlich sein.
3) Ich habe einen Wahlzettel per Briefwahl angefordert, dieser wird jedoch an meine Privatadresse in dem vom Sturm betroffenen Gebiet geschickt.
Wenn Ihr Briefwahlzettel bereits auf dem Weg zu Ihnen nach Hause ist, Sie ihn aber nicht entgegennehmen können, Rufen Sie den Wahlleiter Ihres Bezirks an Wenden Sie sich umgehend an das Büro und fragen Sie nach, ob Ihnen ein neuer Stimmzettel an eine Adresse geschickt werden kann, bei der Sie ihn entgegennehmen können.
4) Ich habe einen Stimmzettel per Briefwahl angefordert, ihn jedoch nie erhalten.
Wenn Sie Ihren Briefwahlzettel nicht erhalten haben, haben Sie drei Möglichkeiten:
- Rufen Sie das Büro Ihres Wahlleiters an und fragen Sie ihn, ob ein neuer Stimmzettel an eine Adresse geschickt werden kann, an der Sie aktuell Post empfangen können.
- Gehen Sie zu einem beliebigen Ort für die vorzeitige Stimmabgabe in Ihrem aktuellen Wohnbezirk und erklären Sie, dass Sie Ihren Briefwahlzettel nicht erhalten haben. Dort wird das System überprüft und wenn bestätigt werden kann, dass Sie noch nicht gewählt haben, wird Ihnen ein regulärer Stimmzettel für die persönliche Stimmabgabe ausgehändigt.
- Gehen Sie am Wahltag zum Wahllokal in Ihrer Nähe und erklären Sie, dass Sie Ihren Briefwahlzettel nicht erhalten haben. Das System wird überprüft und wenn bestätigt werden kann, dass Sie noch nicht gewählt haben, erhalten Sie einen regulären Stimmzettel, den Sie persönlich abgeben können.
Wenn das Wahlpersonal nicht bestätigen kann, ob Sie Ihren Stimmzettel bereits eingereicht haben, können Sie dennoch wählen, erhalten jedoch einen vorläufigen Stimmzettel.
5) Ich befinde mich in einem vom Sturm betroffenen Gebiet und möchte persönlich wählen. Wo kann ich wählen gehen?
Aufgrund des Sturms kann es in Ihrem Bezirk zu Änderungen bei den Möglichkeiten der persönlichen Stimmabgabe kommen. Bitte Rufen Sie den Wahlleiter Ihres Bezirks an oder besuchen Sie dessen Website für die aktuellsten Informationen.
- Vorzeitige Stimmabgabe: Sie können an jedem Wahllokal für die vorzeitige Stimmabgabe in Ihrem Wohnbezirk wählen. Termine, Uhrzeiten und Orte für die vorzeitige Stimmabgabe variieren je nach Bezirk und Wahl. Informationen zur vorzeitigen Stimmabgabe für Ihren Bezirk für die bevorstehende Wahl erhalten Sie, indem Sie den Wahlleiter anrufen oder dessen Website besuchen. In allen Bezirken ist die vorzeitige Stimmabgabe (auch am Samstag und Sonntag) für Wahlen möglich, die landesweite oder bundesstaatliche Wahlen umfassen. In vielen Gebieten ist die vorzeitige Stimmabgabe für Bezirks- oder Kommunalwahlen jedoch nicht möglich.
- Wahltag: Am Wahltag müssen Sie in dem Wahllokal wählen, das Ihrem ständigen Wohnsitz zugewiesen wurde. Ihr reguläres Wahllokal kann sich jedoch aufgrund des Sturms geändert haben (z. B. wenn es beschädigt wurde oder als Notunterkunft dient). In einigen Fällen können nach einem größeren Notfall in den betroffenen Landkreisen alternative Wahlmöglichkeiten am Wahltag zur Verfügung gestellt werden. Um Ihr Wahllokal zu finden oder um zu erfahren, ob andere Optionen verfügbar sind, rufen Sie bitte das Wahlamt Ihres Landkreises an oder informieren Sie sich auf der Website über Wahllokale und Wahlmöglichkeiten am Wahltag.
Denken Sie daran, dass Sie zur persönlichen Stimmabgabe einen gültigen Lichtbildausweis mit Unterschrift vorlegen müssen. Die Adresse auf Ihrem Ausweis muss nicht mit der Adresse auf Ihrer Wählerregistrierung übereinstimmen.
6) Ich bin in einem vom Sturm betroffenen Landkreis als Wähler registriert, halte mich aber vorübergehend in einem anderen Landkreis auf. Ich möchte weder per Post abstimmen noch meine Adresse ändern. Kann ich bei der vorzeitigen Stimmabgabe oder am Wahltag persönlich abstimmen?
Wenn Sie nicht per Post abstimmen möchten, müssen Sie am Wahltag in Ihren Wohnbezirk zurückkehren, um dort persönlich abzustimmen. Bitte Rufen Sie den Wahlleiter Ihres Bezirks an oder besuchen Sie dessen Website für die aktuellsten Informationen zu den Möglichkeiten der persönlichen Stimmabgabe.
7) Ich habe meine Ausweisdokumente im Sturm verloren. Kann ich trotzdem wählen?
Ja. Florida hat 12 akzeptierte Ausweisformen für die Stimmabgabe persönlich, und die Adresse auf Ihrem Ausweis muss nicht mit der Adresse in Ihrer Wählerregistrierung übereinstimmen. Wenn Sie jedoch Ihre persönlichen Dokumente verloren haben und keinen der Ausweise auf der Liste haben, KÖNNEN SIE IMMER NOCH persönlich während der vorzeitigen Stimmabgabe oder am Wahltag mit einem vorläufigen Stimmzettel WÄHLEN.
Für die persönliche Stimmabgabe wird jeder der folgenden Lichtbildausweise akzeptiert (darf nicht abgelaufen sein):
- Florida-Führerschein
- Florida-Personalausweis, ausgestellt vom Department of Highway Safety and Motor Vehicles
- Reisepass der Vereinigten Staaten
- Debit- oder Kreditkarte
- Militärische Identifikation
- Studierendenausweis
- Identifikation des Seniorenheims
- Identifikation der Nachbarschaftsvereinigung
- Sozialhilfeausweis
- Gesundheitsausweis für Veteranen, ausgestellt vom US-Veteranenministerium
- Lizenz zum verdeckten Tragen einer Waffe oder Schusswaffe, ausgestellt gemäß § 790.06
- Mitarbeiterausweis, der von einer Zweigstelle, Abteilung, Agentur oder Einrichtung der Bundesregierung, eines Staates, eines Landkreises oder einer Gemeinde ausgestellt wurde.
Wenn Sie Ihren Personalausweis oder andere Identitätsdokumente wie Ihre Geburtsurkunde verloren haben, können Sie sich an VoteRiders wenden. Dort können Sie bei dem Vorgang unterstützt werden. Besuchen Sie https://www.voteriders.org/freehelp/ oder rufen Sie die Helpline unter 844-338-874 an.
Telefonnummern des Wahlleiters nach Bezirk:
Alachua 352-374-5252
Bäcker 904-259-6339
Bucht 850-784-6100
Bradford 904-966-6266
Brevard 321-290-8683
Broward 954-357-8683
Calhoun 850-674-8566 Durchwahl 4
Charlotte 941-833-5400
Zitrusfrüchte 352-564-7120
Ton 904-269-6350
Collier 239-252-8683
Columbia 386-758-1026
DeSoto 863-993-4871
Dixie 352-498-1216 Durchwahl 1217
Duval 904-255-8683
Escambia 850-595-3900
Flagger 386-313-4170
Franklin 850-653-9520
Gadsden 850-627-9910
Gilchrist 352-463-3194
Lichtungen 863-946-6005
Golf 850-229-6117
Hamilton 386-792-1426
Hardee 863-773-6061
Henry 863-675-5230 oder 863-983-1592
Hernando 352-754-4125
Hochland 863-402-6655
Hillsborough 813-744-5900
Holmes 850-547-1107
Indianer-Fluss 772-226-4700
Jackson 850-482-9652
Jefferson 850-997-3348
Lafayette 386-294-1261
See 352-343-9734
Lee 239-533-8683
Leon 850-606-8683
Erheben 352-486-5163
Freiheit 850-643-5226
Madison 850-973-6507
Seekuh 941-741-3823
Marion 352-620-3290
Martin 772-288-5637
Miami-Dade 305-499-8509
Monroe 305-292-3416
Nassau 904-491-7500
Okaloosa 850-689-5600
Okeechobee 863-763-4014
Orange 407-836-2070
Osceola 407-742-6000
Palmenstrand 561-656-6200
Pasco 352-521-4302
Pinellas 727-464-8683
Polk 863-534-5888
Putnam 386-329-0224
Santa Rosa 850-983-1900
Sarasota 941-861-8600
Seminole 407-585-8683
St. Johns 904-823-2238
St. Lucie 772-462-1500
Sumter 352-569-1540
Suwannee 386-362-2616
Taylor 850-838-3515
Union 386-496-2236
Volusia 386-736-5930
Wakulla 850-926-7575
Walton 850-892-8112
Washington 850-638-6230