Pressemitteilung

Einwohner von Illinois stehen vor den nächsten Fristen für die Wählerregistrierung

SPRINGFIELD — Neue Wähler haben bis heute, 11. Oktober, Zeit, ihren per Post eingereichten Antrag abzustempeln, um sich für die Halbzeitwahlen am 8. November zu registrieren. Sollten Wähler aus Illinois ihren Antrag online einreichen, haben sie bis Sonntag, 23. Oktober, um Mitternacht Zeit. Darüber hinaus sollten die Bürger von Illinois ihre Wählerregistrierung noch einmal überprüfen, um relevante Informationen zu aktualisieren oder zu korrigieren, sagte Jay Young, Geschäftsführer von Common Cause Illinois.

SPRINGFIELD, Illinois — Neue Wähler haben bis heute, 11. Oktober, um ihren per Post eingereichten Antrag auf Wählerregistrierung bei den Halbzeitwahlen am 8. November abzustempeln. 

Sollten Wähler aus Illinois ihren Antrag online einreichen, haben sie bis Sonntag, 23. Oktober um Mitternacht. Darüber hinaus sollten die Bürger von Illinois ihre Wählerregistrierung noch einmal überprüfen, um alle relevanten Informationen zu aktualisieren oder zu korrigieren, sagte Jay Young, Geschäftsführer von Common Cause Illinois.

„Das Wahlrecht ist die Grundlage unserer Regierung, und Wahlen – sowohl Haupt- als auch Vorwahlen – sind ein Schlüsselelement dieser Grundlage“, sagte Young. „Bitte ermutigen Sie Ihre Freunde, Familie und Gemeinde, ein paar Minuten zu investieren, um sicherzustellen, dass ihr Wahlrecht intakt und für den 8. November bereit ist, indem Sie sich als Wähler registrieren.“ 

Einwohner von Illinois können sich online als Wähler registrieren und alle erforderlichen Änderungen an bestehenden Wählerregistrierungen vornehmen unter https://ova.elections.il.gov/

Wenn die Bürger des Bundesstaats Illinois die Frist vom 11. oder 23. Oktober verpassen, können sie sich am Wahltag noch immer an bestimmten Wahllokalen per Same Day-Registrierung registrieren lassen.

Weitere wichtige Termine rund um die Wahl für Wähler: 

  • Jetzt – 7. November: Wähler können Briefwahlunterlagen oder Briefwahlunterlagen anfordern. Wenn sie diese per Post anfordern, muss der Antrag bis zum 3. November eingegangen sein. 
  • Jetzt – 7. November: Vorgezogene Stimmabgabe. Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Wahlbehörde.
  • 8. November: Briefwahlzettel müssen entweder persönlich oder per Post zurückgeschickt und bis spätestens 8. November abgestempelt werden.
  • 8. November, Wahltag: Die Wahllokale sind von 6 bis 19 Uhr geöffnet.

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