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Pressemitteilung

Die Frist für die Wählerregistrierung in Indiana endet am MONTAG, dem 3. April

INDIANAPOLIS — Common Cause Indiana erinnert neue Wähler daran, dass sie bis Montag, 3. April, 17 Uhr Zeit haben, ihre Wählerregistrierungsformulare persönlich, online oder per Post einzureichen, damit sie rechtzeitig für die Kommunalvorwahlen am 2. Mai in allen Bundesstaaten fristgerecht sind. Damit der per Post eingereichte Antrag akzeptiert wird, muss er bis Montag abgestempelt sein.

INDIANAPOLIS — Common Cause Indiana erinnert neue Wähler daran, dass sie bis 17 Uhr am Montag, 3. April, ihre Wählerregistrierungsformulare persönlich, online oder per Post rechtzeitig für die Kommunalvorwahlen am 2. Mai in allen Bundesstaaten einzureichen. Damit der Briefwahlantrag akzeptiert wird, muss er abgestempelt bis Montag.

Darüber hinaus sollten die Bürger von Indiana ihre Wählerregistrierung noch einmal überprüfen, um alle relevanten Informationen zu aktualisieren oder zu korrigieren, sagte Julia Vaughn, Geschäftsführerin von Common Cause Indiana.

„Die Stimmabgabe ist entscheidend, um sicherzustellen, dass jeder wahlberechtigte Bürger die gleiche Stimme bei der Gestaltung seiner Kommunalverwaltung hat und um faire, gerechte und repräsentative Wahlen zu gewährleisten“, sagte Vaughn. „Jeder Einwohner von Indiana sollte seine Freunde, seine Familie und seine Gemeinde ermutigen, ein paar Minuten zu investieren, um sicherzustellen, dass sein Wahlrecht intakt ist und er für den 2. Mai bereit ist, indem er sich als Wähler registriert.“ 

Die Bürger von Indiana können sich online registrieren und alle notwendigen Änderungen an bestehenden Wählerregistrierungen vornehmen unter https://indianavoters.in.gov/.

Weitere wichtige Termine rund um die Wahl für Wähler: 

  • 4. April: Erster Tag der Briefwahl
  • 20. April: Letzter Tag für die örtlichen Wahlbeamten zur Entgegennahme von Anträgen von Einwohnern von Indiana, die per Post abstimmen möchten.
  • 29. April: Erster Tag der persönlichen vorzeitigen Stimmabgabe
  • 1. Mai: Frist zur persönlichen Briefwahl (bis 12.00 Uhr)
  • 2. Mai, Vorwahlen: Die Wahllokale sind von 6.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Briefwahlunterlagen müssen entweder persönlich oder per Post zurückgeschickt werden. Letztere muss erhalten bis zum 2. Mai. 

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