Pressemitteilung
Michigander nähern sich der nächsten empfohlenen Frist zum Einsenden von Briefwahlunterlagen
LANSING, MI — Common Cause Michigan erinnert die Einwohner von Michigan daran, dass Dienstag, 25. Oktober ist der empfohlen Datum, an dem die Wähler ihre Briefwahlunterlagen per Post einsenden können, damit diese rechtzeitig ankommen.
Damit die Briefwahl verifiziert werden kann, muss die Unterschrift des Wählers auf dem Rückumschlag stehen und mit der Unterschrift in der Akte übereinstimmen. Wenn ein Michigander beim Abstimmen Hilfe erhielt, muss die Unterschrift der Person, die ihm geholfen hat, ebenfalls auf dem Rückumschlag stehen. Wähler können Stimmzettel auch in einen sicheren Briefkasten werfen oder sie im Büro ihres Sachbearbeiters zurückgeben.
Die Wahlbeamten müssen die Briefwahlunterlagen vor 20.00 Uhr am Wahltag (8. November) erhalten.
„Da die Zwischenwahlen schnell näher rücken, gibt es kritische Fristen, die die Wähler muss wissen, um sicherzustellen, dass ihre Stimmen gezählt werden und dass sie einen einfachen, zugänglichen Wahlprozess haben“, sagte Quentin Turner, Programmdirektor von Common Cause Michigan„Briefwahlunterlagen sollten bis Dienstag, den 25. Oktober, abgeschickt werden, um sicherzustellen, dass sie am Wahltag bis 20.00 Uhr beim Wahlbeamten eintreffen.“
Nach dem 25. Oktober empfiehlt Common Cause Michigan den Wählern, ihren Stimmzettel persönlich abzugeben. Eine Liste der zugelassenen Orte zur Stimmzettelabgabe finden Sie unter: https://mvic.sos.state.mi.us/Voter/Index.
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