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Häufig gestellte Fragen zur Wahl in Ohio

In ganz Ohio haben die Wähler bereits mit der Stimmabgabe für die Wahlen im November begonnen, und zwar in Rekordzahlen. Die Begeisterung der Wähler ist grenzenlos.

Viele Wähler in Ohio wählen auf neue Weise – sie haben möglicherweise zum ersten Mal eine Briefwahl beantragt oder geben ihre Stimme vorzeitig persönlich ab, um ihre Stimme vor dem 3. November abgeben zu können.

Dies hat viele Fragen zu Wahlregeln und Wählerrechten aufgeworfen. Deshalb beantworten wir einige der Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

F: Welchen Ausweis benötige ich zum Wählen?

A: Es gibt mehrere Arten von gültigen Ausweisen, die Sie zur Stimmabgabe verwenden können. Wahltag in Ohio, einschließlich eines Ohio-Führerscheins, eines staatlichen oder militärischen Ausweises oder einer Stromrechnung, eines Kontoauszugs, eines staatlichen Schecks, eines Gehaltsschecks oder eines anderen staatlichen Dokuments, das innerhalb der letzten 12 Monate ausgestellt wurde. Sie finden mehr Informationen hier

Während Vorababstimmung, Sie können auch nur mit den letzten vier Ziffern Ihrer Sozialversicherungsnummer wählen und eine reguläre Stimme abgeben. (Wenn Sie am Wahltag keinen Ausweis haben, müssen Sie vorläufig wählen.) Der Wahlhelfer wird Sie wahrscheinlich nach Ihrem Ausweis fragen, aber wenn Sie sagen, dass Sie nur mit den letzten vier Ziffern Ihrer Sozialversicherungsnummer wählen möchten, wird Ihnen ein Formular ausgehändigt, das Sie ausfüllen müssen, bevor Sie eine reguläre Stimme abgeben. Manchmal sind Wahlhelfer mit dieser Situation nicht vertraut, also bitten Sie darum, mit einem Vorgesetzten zu sprechen, wenn es ein Problem gibt. 

F: Mein Führerschein ist abgelaufen oder meine Adresse hat sich geändert. Kann ich damit trotzdem wählen?

A: Ja! Wenn Ihr Führerschein oder Personalausweis am oder nach dem 9. März 2020 abgelaufen ist, können Sie ihn trotzdem zum Wählen verwenden. Außerdem muss die Adresse auf Ihrem Führerschein oder Personalausweis nicht mit der Adresse übereinstimmen, unter der Sie registriert sind. Wenn Sie jedoch eine Stromrechnung, eine Gehaltsabrechnung oder ein anderes Dokument als Ausweis verwenden, muss die Adresse mit der Adresse übereinstimmen, unter der Sie registriert sind.

F: Kann ich vorzeitig persönlich wählen, wenn ich bereits einen Stimmzettel für die Briefwahl angefordert habe?

A: Ja, das können Sie. Sie können mit einem normalen Stimmzettel abstimmen, nicht mit einem vorläufigen Stimmzettel, der später ausgezählt wird und möglicherweise eine Nachverfolgung der Wähler beinhaltet. Die Wahlbeamten werden Sie nach Ihrem Briefwahlzettel fragen, aber Sie müssen ihn nicht bei sich haben, um persönlich abstimmen zu können. Wenn Sie jedoch einen Briefwahlzettel angefordert haben und zur Wahl gehen, Wahltagmüssen Sie eine vorläufige Stimme abgeben. 

F: Wie kann ich herausfinden, ob mein Stimmzettel eingegangen und angenommen wurde?

A: Sie können Ihren Stimmzettel auf der Website Ihres Bezirkswahlausschusses oder unter voteohio.gov verfolgen. Dort sollte angegeben sein, wann Ihr Stimmzettel abgeschickt, empfangen und akzeptiert wurde.

F: Was mache ich, wenn mein Stimmzettel per Post verschickt wurde, ich ihn aber noch nicht erhalten habe? 

A: Sie können Ihren Wahlausschuss anrufen und nachfragen, was los ist. Sie können auch die Wählerschutz-Hotline unter 866-OUR-VOTE anrufen, wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten.

F: Wo und wie kann ich meinen per Briefwahl abgegebenen Stimmzettel zurücksenden?

A: Briefwahlzettel können per Post (mit dem richtigen Porto) zurückgeschickt werden, wobei der Poststempel SPÄTESTENS am 2. November liegen muss. (Früher ist besser.) Sie können auch in den 24/7-Briefkasten bei Ihrem Bezirkswahlamt zurückgeschickt werden. In den Briefkasten eingeworfene Stimmzettel müssen nicht frankiert werden. Sie müssen am Wahltag bis 19:30 Uhr zurückgeschickt werden.

Bitte beachten Sie: Am Wahltag können die abgegebenen Stimmzettel nicht an das Wahllokal Ihres Bezirks zurückgegeben werden. Sie müssen bis 19:30 Uhr an die Bezirkswahlbehörde zurückgegeben werden.

F: Kann ich trotzdem wählen, wenn ich bei der vorzeitigen Stimmabgabe in der Schlange stehe und das Wahllokal schließt?

A: Auf jeden Fall – die Wahlhelfer müssen Sie wählen lassen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Endes der Wahl bereits in der Schlange stehen.

F: Kann ich meinen Stimmzettel für die Briefwahl am Wahltag in meinem Wahllokal abgeben? 

A: Nein. Briefwahlunterlagen werden in den Wahllokalen abgegeben. wird nicht gezählt. Sie müssen bis 19:30 Uhr am Wahltag an die Bezirkswahlbehörde zurückgeschickt oder spätestens am Montag, den 2. November, abgestempelt werden. Diese Stimmzettel werden nur gezählt, wenn sie innerhalb von zehn Tagen nach der Wahl eingehen. 

F: Warum ist es besser, mit dem regulären Stimmzettel statt mit einem vorläufigen Stimmzettel abzustimmen?

A: Erstens werden vorläufige Stimmzettel erst zehn Tage nach der Wahl ausgezählt, während reguläre Stimmzettel ab der Schließung der Wahllokale am Wahlabend ausgezählt werden. Zweitens sind vorläufige Stimmzettel eine Sicherheitsmaßnahme; zusätzliche Schritte des Wahlausschusses und der Wähler sind notwendig. Vorläufige Stimmzettel werden nur gezählt, wenn nachgewiesen wird, dass der Wähler zuvor nicht gewählt hat und wenn der Wähler ausdrücklich nachweist, dass er wahlberechtigt ist. Dies kann das Mitbringen eines zusätzlichen Adress- oder Ausweisnachweises beinhalten. In Ohio werden zwar alle diese Stimmzettel überprüft, aber viele vorläufige Stimmzettel werden nicht gezählt. 

F: Können wir am 3. November mit Wahlergebnissen rechnen? 

A: Nein. Briefwahlstimmen werden bis zu zehn Tage nach der Wahl nach ihrem Eintreffen gezählt. Wahlergebnisse werden in Ohio erst 21 Tage nach der Wahl bestätigt. Das Wichtigste ist, dass wir darauf bestehen, dass jede Stimme gezählt wird.

Alles, was wir erwähnt haben, ist das Gesetz — Wenn also jemand versucht, Sie von der Stimmabgabe abzuhalten oder Sie aus einem dieser Gründe auffordert, eine vorläufige Stimme abzugeben, Setzen Sie sich für sich selbst ein!

Sie können auch unsere überparteiliche Wahlschutz-Hotline anrufen unter 866-UNSERE-STIMME wenn Sie Schwierigkeiten bei der Stimmabgabe haben oder einfach nur eine Frage zur Stimmabgabe.

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