Pressemitteilung
Common Cause Wisconsin, Fair Elections Center und andere fechten Wisconsins Anforderungen an Studentenausweise als Wählerausweis an
WISCONSIN – Heute haben das Fair Elections Center und Pines Bach LLP im Namen von Common Cause in Wisconsin und des Einzelklägers Ben Quintero beim US-Bezirksgericht für den westlichen Bezirk von Wisconsin Klage eingereicht, in der sie die unnötige Anforderung Wisconsins anfechten, dass Studentenausweise als Wählerausweis gelten.
In der Klage wird argumentiert, dass die Anforderungen an den Studentenausweis ein sinnloses Hindernis für die Stimmabgabe in Wisconsin darstellen. Die meisten Studenten sind neu registrierte Wähler und neu im Wahlprozess. Diese unnötigen Anforderungen an Studentenausweise können diese neuen Wähler verwirren und abschrecken, anstatt ihnen den Zugang zu Wahlen zu erleichtern. Die Klage richtet sich gegen bestimmte Anforderungen an Studentenausweise, nicht gegen das Wählerausweisgesetz als Ganzes.
„Die völlig unnötigen Hürden, die das Wählerausweisgesetz von Wisconsin den Schülern auferlegt, um wählen zu können, müssen abgeschafft werden“, sagte Jay Heck, der langjährige Direktor von Common Cause in Wisconsin„Diese sinnlosen Hindernisse schaffen Verwirrung, Frustration und letztlich Ernüchterung in Bezug auf das, was eigentlich ein einfacher und unkomplizierter Prozess für Studenten sein sollte, um ihr Grundrecht auf Stimmabgabe ausüben zu können. Diese Klage zielt darauf ab, diese überflüssigen Hürden zu beseitigen.“
„Beschäftigte Studenten mit Prüfungen und Jobs bringen bereits mehrere Dokumente mit ins Wahllokal, um sich am Wahltag registrieren und wählen zu können. Doch das Gesetz von Wisconsin verlangt von ihnen, einen separaten Lichtbildausweis anzufordern, auf dem Informationen zu sehen sind, die Wahlhelfer weder benötigen noch verwenden“, sagte Jon Sherman, leitender Anwalt im Fair Elections Center„Genauso wie die Bundesstaaten von ihren Wählern nicht verlangen können, eine Zahnbürste oder ein Sandwich zum Wahllokal mitzubringen, können sie auch nicht verlangen, dass ein Wähler nutzlose oder irrelevante Informationen vorlegt.“
Das aktuelle Wählerausweisgesetz von Wisconsin grenzt Studentenwähler aus und verlangt Informationen, die Wahlhelfer nicht benötigen oder verwenden, wenn der Wähler bei der Stimmabgabe einen College- oder Universitätsausweis mit Lichtbild vorlegt. Nach geltendem Recht dürfen Studenten in Wisconsin ihren Campus-Lichtbildausweis verwenden, wenn dieser ihren Namen, ein Foto, ein Ausstellungsdatum, ein Ablaufdatum von höchstens zwei Jahren nach dem Ausstellungsdatum und die Unterschrift des Studenten enthält. Studenten müssen außerdem einen Nachweis über die aktuelle Einschreibung vorlegen, beispielsweise eine Einschreibungsbestätigung oder eine Studiengebührenquittung. Diese Anforderung eines Einschreibungsnachweises macht Ausstellungs- und Ablaufdaten für Studentenausweise unnötig und irrational, und andere akzeptierte Ausweisformen haben kein Ablaufdatum und sind unbegrenzt gültig.
Die Klage behauptet auch, dass die Unterschriftenpflicht unnötig sei. Das Wählerausweisgesetz von Wisconsin verlangt von Wahlbeamten und Wahlhelfern nicht, die Unterschrift auf einem Ausweis mit der Unterschrift des Wählers im Wählerverzeichnis oder im Wählerregistrierungsformular abzugleichen, und andere Formen akzeptierter Wählerausweise, wie etwa Veteranen-Gesundheitsausweise und einige Stammesausweise, enthalten keine Unterschriften.
Den vollständigen Text der Beschwerde finden Sie Hier.