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Leitfaden zur vorzeitigen Briefwahl
In Wisconsin kann jeder Wähler seine Stimme auf eine der folgenden drei Arten abgeben:
- Briefwahl per Post
- Persönliche Briefwahl (auch als vorzeitige Stimmabgabe bekannt) an einem offiziell ausgewiesenen Ort ab zwei Wochen vor dem Wahltag
- In Ihrem Wahllokal am Wahltag
Sie sollten die Briefwahl in Erwägung ziehen, wenn:
- Sie glauben, dass es eine Chance gibt, dass Sie es am Wahltag nicht zur Wahl schaffen oder
- Sie möchten bequem von zu Hause aus per Briefwahl abstimmen oder
- Sie möchten es vermeiden, am Wahltag Zeit zum Wählen zu finden.
Aber brauche ich nicht eine Entschuldigung?
Nein, du nicht brauchen einen Grund oder eine Entschuldigung, um in Wisconsin per Briefwahl abzustimmen. Beliebig Wähler in Wisconsin, die per Briefwahl abstimmen möchten, können dies entweder tun persönlich während der vorzeitigen Stimmabgabe oder per Mail.
Briefwahl per Post
Bevor Ihnen Ihr Sachbearbeiter einen Briefwahlzettel zuschickt, müssen Sie sich als Wähler registrieren. Finden Sie heraus, ob Sie registriert sind bei MyVote.WI.gov. Wählen Sie „Wählerregistrierung“ und geben Sie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum ein. Wenn Sie nicht unter Ihrer aktuellen Adresse registriert sind, Informationen zu den Möglichkeiten und Fristen der Wählerregistrierung finden Sie hier..
~ Wie beantrage ich eine Briefwahl?
Per Post. Wenn Sie ein registrierter Wähler in Wisconsin sind, können Sie die Antrag auf Briefwahl. Füllen Sie anschließend das Formular aus und schicken Sie es an Ihr Gemeindeamt. Mit sehr wenige Ausnahmen (z. B. Sie sind auf unbestimmte Zeit eingesperrt, leben dauerhaft im Ausland), Sie muss auch enthalten eine Kopie Ihres gültigen Lichtbildausweises mit Ihrem Briefwahlantrag. Informationen zum Lichtbildausweis, der für die Stimmabgabe in Wisconsin erforderlich ist, finden Sie unter BringIt.wi.gov.
Per E-Mail oder Fax. Sie können auch eine Briefwahl beantragen, indem Sie eine E-Mail oder ein Fax an folgende Adresse senden: Ihre Gemeindeschreiberin Dazu gehören:
- Ihr vollständiger Name;
- Wahladresse;
- Postanschrift;
- Die Wahl, an der Sie teilnehmen;
- Eine Kopie Ihres Lichtbildausweises (sofern Sie diesen nicht bereits bei einem früheren Antrag auf Briefwahl vorgelegt haben).
Ihr Sachbearbeiter muss Ihren Briefwahlzettel erhalten Anfrage spätestens um 17:00 Uhr am Donnerstag vor dem Wahltag. Wir empfehlen jedoch, diesen Antrag so früh wie möglich zu stellen, damit Sie Zeit haben, Ihren Stimmzettel zu erhalten, auszufüllen und zurückzusenden, damit er gezählt werden kann.
~ Wann muss ich meine ausgefüllter Briefwahlzettel?
Sie müssen Ihren ausgefüllten Briefwahlzettel abgeben bis spätestens 20.00 Uhr am Wahltag bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Der US-Postdienst empfiehlt, Briefwahlunterlagen eine Woche vor dem Wahltag per Post zu verschicken, damit sie rechtzeitig ankommen. Wir empfehlen jedoch, Ihren Stimmzettel spätestens 10 Tage vor dem Wahltag per Post zu verschicken, um sicherzustellen, dass er rechtzeitig ankommt. Sie können Ihren Briefwahlzettel auch direkt bei Ihrem Gemeindebeamten persönlich abgeben.
Vorzeitige Stimmabgabe (persönliche Briefwahl)
~ Wann und wo kann ich per Briefwahl persönlich abstimmen?
Das hängt davon ab, wo Sie leben, da jede Stadt, jedes Dorf und jede Gemeinde in Wisconsin dafür verantwortlich ist, die Daten, Zeiten und Orte für die persönliche Briefwahl in ihrer Gemeinde festzulegen. Um die neuesten Informationen zu Daten, Zeiten und Orten für die persönliche Briefwahl an Ihrem Wohnort in Wisconsin zu erhalten, wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung.
~ Was muss ich mitbringen, wenn ich per Briefwahl vorzeitig meine Stimme abgebe?
Sie benötigen ein gültiger Lichtbildausweis zur Stimmabgabe.
Weitere Informationen zum erforderlichen Lichtbildausweis zum Wählen in Wisconsin – und dazu, wie Sie einen kostenlosen Ausweis zum Wählen erhalten – finden Sie auf der offiziellen Website der Wisconsin Elections Commission: Bringen Sie es zur Abstimmung.
~ Muss ich noch etwas tun, bevor ich vorzeitig abstimmen kann?
Überprüfen Sie, ob Sie unter Ihrer aktuellen Adresse als Wähler registriert sind – gehen Sie zu MyVote.WI.gov, wählen Sie „Zur Wahl registrieren“ und geben Sie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum ein.
Wenn Sie an Ihrem derzeitigen Wohnsitz noch nicht als Wähler registriert sind, Was Sie dafür benötigen und wie Sie sich als Wähler registrieren, erfahren Sie hier.
Das Wahlrecht ist ein Privileg Und eine Verantwortung. Keiner von uns kann es sich leisten, sein Wahlrecht zu verlieren.
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