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Pressemitteilung

Den Wahlprozess miterleben

Diese Woche hielt die Wahlkommission von Wisconsin eine öffentliche Anhörung ab, um Kommentare zu ihrem Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur Wahlbeobachtung einzuholen. Common Cause Wisconsin reichte diese Stellungnahme zur Unterstützung einer Vorschrift ein, die Klarheit und Einheitlichkeit für Wahlbeobachter schafft, die den Wahlprozess verfolgen, während sie es den Wahlbeamten ermöglicht, ihre Aufgaben transparent und ungehindert zu erfüllen und den Wählern ermöglicht, ihre Stimme vertraulich und vertrauensvoll abzugeben.

AN: Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses zur Überprüfung der Verwaltungsvorschriften, Wahlkommissare und Mitarbeiter von Wisconsin

VON: Jay Heck, Geschäftsführer von Common Cause in Wisconsin

DATUM: 24. April 2024

Betreff: Erklärung von Common Cause Wisconsin zur Regelung der Wahlkommission von Wisconsin zum Wahlbeobachter, Regel EL 4

Common Cause Wisconsin (CC/WI) unterstützt die Wisconsin Elections Commission (WEC) Entwurf eines Wahlbeobachters, Regel EL 4, das dringend benötigte klare Regeln und Standards für Wahlbeobachter festlegt. CC/WI wurde 1970 gegründet und ist die größte überparteiliche Bürgerorganisation des Staates, die sich für politische Reformen einsetzt, mit mehr als 8.000 Mitgliedern und Aktivisten in jedem County von Wisconsin.

Common Cause Wisconsin hat über viele Jahre und mehrere Wahlperioden hinweg freiwillige Beobachter angeworben, damit unsere Mitglieder den Wahlprozess an Wahllokalen im ganzen Staat beobachten und überwachen können. Mitglieder von CC/WI sind schon lange darauf erpicht, in vielen verschiedenen Funktionen Teil der Wisconsin Election Protection-Programme zu sein, haben aber besonders den Wert und die Bedeutung betont, von der League of Women Voters of Wisconsin für den Wahltag als überparteiliche Wahlbeobachter ausgebildet zu werden.

Common Cause Wisconsin war aktives Mitglied des Wahlbeobachterbeirats des WEC und hat bei der Entwicklung des Regelentwurfs mitgewirkt. CC/WI vertritt die Auffassung, dass Wahlbeobachter klare Regeln benötigen, um ihre Aufgaben an den Wahllokalen erfüllen zu können. Die gesetzgeberische Genehmigung des Wahlbeobachterregelentwurfs EL 4 wird dazu beitragen, das Wahlrecht zu schützen und gleichzeitig die Beobachter zu informieren, damit sie besser mit den Wahlbeamten zusammenarbeiten können. Die Regel soll den Beobachtern zugutekommen, aber auch den Zugang zum Wahlprozess bewahren und verbessern sowie dazu beitragen, die Transparenz, Sicherheit und das Vertrauen in die Wahlen in Wisconsin zu verbessern.

Common Cause Wisconsin unterstützt den Entwurf der Wahlbeobachterregel EL 4, um klare Regeln und Standards für Beobachter an den Tausenden von Wahllokalen des Staates festzulegen. Die Regel schafft eine sorgfältige und wichtige Balance zwischen der Möglichkeit der Wahlbeamten, ihre Arbeit zu erledigen, dem Zugang und der Möglichkeit eines Beobachters, den Wahlprozess zu verfolgen, und dem Recht eines Wählers auf Privatsphäre und Vertraulichkeit während der Stimmabgabe.

Die Regelung ist zudem umfassend und geht auf die vielen Anliegen ein, die die Mitglieder des Beratungsausschusses in den Sitzungen speziell genannt haben. Zu diesen Bereichen gehören die Verwendung von Aufnahmegeräten, die Art und Weise, wie Beobachter im Wahllokal mit Wählern und Wahlbeamten interagieren können, die Achtung des Rechts eines Wählers auf Privatsphäre und der Umgang mit vertraulichen Informationen, die Rolle eines Beobachters bei der Zusammenarbeit mit Sonderwahlbeauftragten, die Sicherheit und Autorität von Wahlbeamten und Hauptinspektoren sowie die Aufrechterhaltung eines offenen und transparenten Prozesses, der beobachtet werden kann. Die Regelung stellt sicher, dass die Grundbedürfnisse der Wahlbeobachter erfüllt werden, wie z. B. Zugang zu Toiletten, Zugang zum Wahlprozess ohne Behinderung von Wahlbeamten und Wählern und die Bereitstellung behindertengerechter Unterkünfte.

Common Cause Wisconsin ist sich der anspruchsvollen Aufgabe bewusst, die die Mitarbeiter des WEC hatten, als sie Kommentare, Berichte aus erster Hand und Feedback des Beratungsausschusses mit verschiedenen überparteilichen Organisationen und aktiven politischen Parteien im Staat zusammentrugen, die oft mit Wahlbeobachtern zusammenarbeiten. Die Mitarbeiter und Kommissare des WEC verbrachten viele Stunden damit, den Beratungsausschuss zu unterstützen, externe Beiträge von Einzelpersonen und Organisationen zu berücksichtigen und ehrliche Diskussionen darüber zu führen, wie die Rolle des Wahlbeobachters verbessert werden könnte. Die Kommissare sollten dafür gelobt werden, dass sie in dem vorgelegten Entwurf dieser Regel in Bereichen, in denen sie anfänglich anderer Meinung waren, einen gemeinsamen Nenner gefunden haben. Infolgedessen spiegelt diese Regel Fairness mit klaren, anwendbaren Erwartungen an Wahlbeobachter wider.

Beobachter, Wähler und Wahlbeamte verlassen sich auf klare Informationen des WEC und der Legislative. Common Cause Wisconsin unterstützt den Entwurf der Regel EL 4 für Wahlbeobachter und fordert den Gemeinsamen Ausschuss zur Überprüfung der Verwaltungsregeln auf, diese Regel in ihrer schriftlichen Form zu verabschieden (unter Erörterung und Berücksichtigung der Kommentare zur Clearinghouse-Regel 24-032 des Wisconsin Legislative Council [1], die erläuternde Vorschläge enthalten). Die Festlegung klarer Regeln und Standards für Wahlbeobachter im gesamten Staat wird dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger in den Wahlprozess zu stärken und den Beobachtern bei ihrer wichtigen Rolle als Zeugen des Wahlprozesses zu helfen.

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[1] https://docs.legis.wisconsin.gov/code/misc/chr/lc_filed/2024/032/cr_24_032_lc_clearinghouse_document_032_ph.pdf

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