Pressemitteilung
CC/WI fordert die Regenten der UW auf, für alle Institutionen einheitliche Lichtbildausweise für Studenten einzuführen, die dem Wählerausweisgesetz entsprechen
Nur vier der dreizehn vierjährigen UW-Institutionen geben derzeit einen ersten Standard heraus Studentenausweis mit Lichtbild, der für Wahlzwecke verwendet werden kann
Der State Governing Board of Common Cause in Wisconsin, die größte überparteiliche politische Reformorganisation des Staates mit 7.000 Mitgliedern und Unterstützern, hat den folgenden Brief an den Verwaltungsrat des University of Wisconsin System gesandt:
25. November 2019
Andrew S. Peterson, Präsident
Verwaltungsrat
Universität von Wisconsin System
1860 Van Hise Hall
1220 Linden Drive
Madison, WI 53706Sehr geehrter Herr Präsident Peterson und Mitglieder des Verwaltungsrats,
Wir sind besorgt, dass viele Studierende der University of Wisconsin derzeit Schwierigkeiten haben, mit einem von ihrer UW-Einrichtung ausgestellten Lichtbildausweis wählen zu können. Wir glauben, dass unnötige Hindernisse die Studierenden daran hindern, ihrer grundlegendsten und wichtigsten Bürgerpflicht nachzukommen.
Im April verklagte Common Cause in Wisconsin, die größte überparteiliche politische Reformorganisation des Staates mit über 7.000 Mitgliedern und Aktivisten, die Wahlkommission von Wisconsin in dieser Angelegenheit. In der Klage argumentieren wir, dass die Anforderungen an den Studentenausweis sinnlose Hindernisse für die Stimmabgabe in Wisconsin darstellen. Die meisten Studenten sind neu registrierte Wähler und neu im Wahlprozess. Die unnötigen Anforderungen an Studentenausweise können diese neuen Wähler verwirren und abschrecken, anstatt ihnen den Zugang zu Wahlen zu erleichtern. Die Klage richtet sich gegen bestimmte Anforderungen an Studentenausweise, nicht gegen das staatliche Wählerausweisgesetz als Ganzes.
Das aktuelle Wahlausweisgesetz von Wisconsin benachteiligt Studenten, indem es Informationen auf College- oder Universitätsausweisen verlangt, die Wahlhelfer weder benötigen noch verwenden. Nach geltendem Recht kann ein Student in Wisconsin einen Campus-Lichtbildausweis zum Wählen verwenden, wenn dieser seinen Namen, ein Foto, das Ausstellungsdatum, die Unterschrift und ein Ablaufdatum enthält, das nicht mehr als zwei Jahre nach dem Ausstellungsdatum liegt. Studenten müssen außerdem einen Nachweis über die aktuelle Einschreibung vorlegen, beispielsweise eine Einschreibungsbestätigung oder eine Studiengebührenquittung.
Die Verpflichtung, einen Immatrikulationsnachweis zu erbringen, macht die Angabe eines Ausstellungs- und Ablaufdatums für Studentenausweise überflüssig. Andere Formen akzeptierter Wählerausweise müssen kein Ablaufdatum haben und sind unbegrenzt gültig. Auch die derzeitige Unterschriftenpflicht ist überflüssig. Das Wählerausweisgesetz von Wisconsin verlangt von Wahlbeamten und Wahlhelfern nicht, die Unterschrift auf einem Ausweis mit der Unterschrift des Wählers im Wählerverzeichnis oder Wählerregistrierungsformular abzugleichen. Andere Formen akzeptierter Wählerausweise, wie Veteranen-Gesundheitsausweise und einige Stammesausweise, enthalten keine Unterschriften.
Common Cause in Wisconsin ist der Ansicht, dass die unnötigen Hürden, die das Wählerausweisgesetz von Wisconsin Studenten auferlegt, um wählen zu können, beseitigt werden müssen. Unsere Klage zielt darauf ab, diese überflüssigen Hürden zu beseitigen. Unser Rechtsstreit kann jedoch viele Monate oder sogar Jahre dauern, bis wir dieses Ziel erreichen. Wir befürchten, dass vor den Wahlen 2020 möglicherweise keine Abhilfe geschaffen wird.
Wir fordern daher den Universitätsrat der University of Wisconsin auf, jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die an die UW-Studenten an allen Systemeinrichtungen ausgegebenen Lichtbildausweise den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesstaates entsprechen, damit die Studentenausweise im nächsten Jahr zum Wählen verwendet werden können.
Derzeit genügen Studentenausweise mit Lichtbild zum Wählen nur an vier der dreizehn vierjährigen Einrichtungen: Eau Claire, Green Bay, Stout und Superior den Landesgesetzen. An den anderen neun vierjährigen Einrichtungen entsprechen die den Studenten ausgestellten Lichtbildausweise nicht den Landesgesetzen zum Wählen. An diesen Einrichtungen (La Crosse, Madison, Milwaukee, Oshkosh, Parkside, Platteville, River Falls, Stevens Point und Whitewater) müssen sich die Studenten zum Wählen einen zusätzlichen Lichtbildausweis besorgen.
Wir glauben, dass die Bereitstellung eines dem Landesrecht entsprechenden Lichtbildausweises für alle Studenten an jeder vierjährigen UW-Einrichtung für die Stimmabgabe ein relativ einfacher und unkomplizierter Prozess wäre, der den staatlichen Steuerzahlern und Studenten nur sehr geringe oder gar keine zusätzlichen Kosten verursachen würde. Dies würde den Stimmabgabeprozess zugänglicher machen und Einheitlichkeit in das UW-System der vierjährigen Einrichtungen bringen, was für die Bürger von Wisconsin von großem Wert und Nutzen wäre.
Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie in dieser Angelegenheit vorgehen möchten und wie Common Cause in Wisconsin Ihnen dabei helfen kann, das Wahlverfahren für alle Studierenden an den Einrichtungen der UW zu vereinfachen und zu verbessern.
Aufrichtig,
Mitglieder des Verwaltungsrats von Common Cause Wisconsin State:
Tim Cullen, Janesville (Vorsitzender)
Penny Bernard Schaber, Appleton
Sue Conley, Janesville
David Deininger, Monroe
Luke Fuszard, Middleton
Kristin Hansen, Waukesha
William Hotz, Brookfield
E. Michael McCann, Pewaukee
Kriss Marion, Blanchardville
Calvin Potter, Sheboygan Falls
Robert Schweder, Princeton
Roger Utnehmer, WausauJay Heck, Madison (CC/WI-Direktor)
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